Über das Unternehmen

Die Steuerberaterkammer München ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • sie vermittelt auf Wunsch bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern und deren Mandanten, wenn es z. B. Probleme bei der Mandatsbearbeitung durch den Steuerberater gibt, wenn Gebührenrechnungen unklar sind oder im Falle von Differenzen bei der Herausgabe von Unterlagen
  • sie berät und belehrt ihre Mitglieder über ihre Berufspflichten
  • sie gibt erste Informationen zu Steuerrechtsänderungen
  • sie berät ihre Mitglieder zu Fragen der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen
  • sie gibt Stellungnahmen zu Anträgen der Mitglieder auf Bereitstellung öffentlicher Fördermittel für die Existenzgründung ab
  • sie schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, um damit Gerichtsverfahren zwischen Berufsangehörigen vermeiden zu helfen
  • sie ist zuständig für die Bestellung von Steuerberatern und deren Rücknahme oder Widerruf
  • sie ist zuständig für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften und deren Rücknahme oder Widerruf
  • sie geht wettbewerbsrechtlich gegen unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen vor
  • sie ist zuständig für die Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
  • sie führt das Berufsregister
  • sie bestellt allgemeine Praxisvertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler und gibt Hilfestellung bei Praxisübertragungen z. B. im Todesfall
  • sie ist verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern berufsaufsichtlich tätig zu werden
  • sie verwaltet die Ausbildung zum Steuerfachangestellten sowie zum Steuerfachwirt und nimmt die entsprechenden Prüfungen ab
  • sie erstellt Gutachten und Stellungnahmen, die ein Gericht oder eine Landesbehörde anfordern, insbesondere Gebührengutachten
  • sie reicht Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Beisitzer bei den Berufsgerichten ein
  • sie gibt die Kammermitteilungen heraus
  • sie führt Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder durch
  • sie fungiert als Einheitlicher Ansprechpartner